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   VK Bremen, 25.09.2001 - VK 05/01   

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https://dejure.org/2001,21721
VK Bremen, 25.09.2001 - VK 05/01 (https://dejure.org/2001,21721)
VK Bremen, Entscheidung vom 25.09.2001 - VK 05/01 (https://dejure.org/2001,21721)
VK Bremen, Entscheidung vom 25. September 2001 - VK 05/01 (https://dejure.org/2001,21721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorauswahl von Bewerbern durch den Auftraggeber im Rahmen der VOF? (IBR 2002, 39)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stufenweise Beauftragung: Wie wird Schwellenwert berechnet? (IBR 2002, 96)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bremen, 25.09.2001 - VK 5/01
    c) Wenn das Vergabeverfahren durch den am 01.08.2001 erfolgten Zuschlag an die Beigeladene abgeschlossen wäre, dann würde dies einer Anrufung der Vergabekammer entgegenstehen; insoweit wird verwiesen auf den Beschluss des BGH vom 19.12.2000 - X ZB 14/00 - (NJW 01, 1492) .
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus VK Bremen, 25.09.2001 - VK 5/01
    Die Entscheidung ist aber letztlich von der Vergabestelle zu treffen; insoweit wird auf den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 18.10.2000 - NZBau 01, 155 (159) - verwiesen.
  • VK Bund, 22.08.2001 - VK 2-24/01

    Technische Planung für den Neubau von zwei Brücken

    Auszug aus VK Bremen, 25.09.2001 - VK 5/01
    Insoweit wird bezug genommen auf den Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt) vom 22.08.2001 - VK 2 - 24/01 (VK 2 - 26/01) -.
  • VG Magdeburg, 19.09.2017 - 3 A 180/16

    Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften im Zuwendungsrecht

    Allein ausschlaggebend für die Berechnung des Schwellenwertes nach dem Vergaberecht ist, dass dem Auftragnehmer in dem maßgeblichen Vertrag eine Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 in Aussicht gestellt worden ist und dass der Kläger damit seine Absicht bekundet hat, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung weitere Leistungen zu übertragen (VK Bremen, Beschluss vom 25. September 2001, IBRRS 2002, 13).
  • VK Baden-Württemberg, 28.08.2014 - 1 VK 38/14

    Vergabeverfahren bei freiberufliche Leistungen: Fehlende bzw. unzureichende

    So hat die VK Bremen mit Beschluss vom 25.09.2001, VK 05/01 entschieden, dass eine Vorauswahl zulässig sei, wenn die Zahl der Bewerber, die zu Verhandlungen über Leistung und Preis aufgefordert werden, nicht nur deutlich über der Zahl bereits vorher ausgewählter Bewerber liegen, sondern es dürfe auch die nach der VOF vorgeschriebene Zahl von drei Bewerbern nicht durch die Zahl der gesetzten Bewerber vermindert werden.
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